Safe Harbor (DMCA §512)
Kurze Definition
Gesetzlicher Schutz, der Online-Intermediäre von Urheberrechtshaftung befreit, wenn sie Verfahren zur Benachrichtigung und Entfernung einhalten.
Safe-Harbor-Bestimmungen sind Abschnitte des DMCA (insbesondere §512(a)–(d)), die Online-Intermediäre – ISPs, Hosts, Suchmaschinen, Online-Marktplätze – vor finanzieller Haftung für von Nutzern hochgeladene Urheberrechtsverletzungen schützen, sofern sie (a) keine tatsächliche Kenntnis von der Verletzung haben, (b) nach Erhalt einer ordnungsgemäßen Mitteilung zügig das Material entfernen und (c) eine Richtlinie gegen Wiederholungstäter umsetzen. Ohne Safe Harbor müssten US-Hosts die volle Haftungslast für den Inhalt jedes Kunden tragen.
Offshore-Hosts außerhalb der US-Gerichtsbarkeit benötigen keinen DMCA-Safe-Harbor, da das DMCA nicht auf sie anwendbar ist. Sie haben in der Regel analoge Bestimmungen nach den Gesetzen ihrer eigenen Rechtsräume – das EU-Gesetz über digitale Dienste enthält ein Safe-Harbor-Konzept, ebenso wie die britischen E-Commerce-Verordnungen. Praktische Schlussfolgerung: Der rechtliche Schutz, unter dem ein Host arbeitet, hängt vollständig davon ab, wo er eingetragen ist und wo seine Hardware steht.
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